Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der all IR: Modules & more GmbH

1. Allgemeines

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Verträge der all IR: Modules & more GmbH über den Verkauf von Waren an Kunden in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall nicht eigens auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

1.2
Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die all IR: Modules & more GmbH deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dies gilt auch, wenn auf Korrespondenz Bezug genommen wird, die Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist.

1.3
Sämtliche Angebote der all IR: Modules & more GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Waren von all IR: Modules & more GmbH sind ausschließlich für gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Anwendungen und nicht für den privaten Gebrauch bestimmt. Sämtliche Angebote von all IR: Modules & more GmbH richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Damit sind die Regelungen der §§ 355 und 356 BGB zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nicht anwendbar.

2. Angebot und Annahme

2.1
Die all IR: Modules & more GmbH bietet Waren ausschließlich über einen eigenen Webshop unter (www.IR-modules.com) an.

2.2
Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) der all IR: Modules & more GmbH zu Stande. Die Annahme kann binnen zwei Wochen nach Zugang des Angebots im Webshop erfolgen.

2.3
Der Mindestbestellwert beträgt netto € 100,00. Bei Bestellungen unter € 100,00 stellt all IR: Modules & more GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 in Rechnung.

3. Preise

3.1
Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager Stadecken-Elsheim zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung. Die jeweils in Abhängigkeit von Gewicht und Lieferadresse anfallenden Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sind aus der im Webshop hinterlegten Tabelle ersichtlich.

3.2
Der Kaufpreis wird sofort mit Vertragsschluss fällig. all IR: Modules & more GmbH
bietet als Zahlungsmethoden Vorkasse, Zahlung mittels Kreditkarte und Kauf auf Rechnung an. Im Falle des Verzuges ist all IR: Modules & more GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Die Zahlungsmethode ‘Kauf auf Rechnung‘ bietet all IR: Modules & more GmbH in Kooperation mit einer Kreditversicherung an. Voraussetzung für die Nutzung der Zahlungsmethode ‘Kauf auf Rechnung‘ ist die Bestätigung eines Kreditlimits durch den Kreditversicherer für den Kunden, das Kreditlimit ist vom Unternehmenssitz und der Bonität des Kunden abhängig.

3.3
Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen unter Berücksichtigung des jeweils geltenden deutschen Mehrwertsteuersatzes. Lieferungen innerhalb der Europäischen Union erfolgen mehrwertsteuerfrei, sofern der Kunde bei der Bestellung eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben hat. Wird seitens eines Kunden aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union keine oder keine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben, erfolgt die Lieferung unter Berechnung von deutscher Mehrwertsteuer. Gleiches gilt für Bestellungen aus dem Ausland mit einer inländischen Lieferanschrift. Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union erfolgen steuerfrei.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1
Wenn nichts anderes vereinbart ist, bleibt all IR: Modules & more GmbH die Wahl des Versandweges und der Versandmittel überlassen. Auf Wunsch des Kunden wird all IR: Modules & more GmbH Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden versichern. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Kunden über.

4.2
Die im Webshop angegebenen Versandfristen sind ungefähre Angaben und werden nach bestem Wissen angeben. Die Versandfristen beziehen sich auf die Frist zwischen Zahlungseingang und Übergabe der Ware durch all IR: Modules & more GmbH an das mit dem Vesand beauftragten Logistikunternehmen. Über eine absehbare Überschreitung der Versandfrist wird der Kunde unverzüglich unter Mitteilung des voraussichtlichen Versandtermins informiert. Im Falle von Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Vorlieferanten, insbesondere im Falle von höherer Gewalt (z.B. Streiks, Aussperrungen, Krieg, Unfälle, Versagen von Verkehrsmitteln usw.) sowie Arbeitskräfte- und Materialmangel und sonstigen nicht von all IR: Modules & more GmbH zu vertretenden Ereignissen ist all IR: Modules & more GmbH für die Dauer des jeweiligen Ereignisses von den vertraglichen Pflichten befreit. Sollte das Ereignis einen Zeitraum von 20 Tagen überschreiten, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

4.3
Werden bei der Einfuhr in das Bestimmungsland weitere Dokumente verlangt, ist der Kunde verpflichtet, diese bereits bei der Bestellung anzugeben und anzufordern. Geschieht dies nicht, haftet all IR: Modules & more GmbH nicht für eventuelle Verzögerungen der Lieferung. all IR: Modules & more GmbH ist nicht zur Rücknahme der bestellten Ware und Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, wenn die Ware aufgrund der Nichterfüllung von Einfuhrbestimmungen nicht an den Empfänger geliefert werden kann.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der all IR: Modules & more GmbH.

5.2
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Zerstörung und Verschlechterung zum Neuwert zu versichern.

5.3
Der Kunde kann über Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nur im üblichen Geschäftsverkehr verfügen. Die Waren dürfen vor Erfüllung der Ansprüche weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde verpflichtet sich, all IR: Modules & more GmbH über Pfändungen und Beschlagnahmen von Waren sowie über sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich zu verständigen.

5.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist all IR: Modules & more GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

5.5
Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei all IR: Modules & more GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt all IR: Modules & more GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Für den Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bzw. der entstehenden Erzeugnisse, tritt der Kunde schon jetzt die künftigen Forderungen auf die Gegenleistung in Höhe des zu Gunsten der all IR: Modules & more GmbH offenen Betrages an all IR: Modules & more GmbH ab. all IR: Modules & more GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt neben all IR: Modules & more GmbH zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen bis auf Widerruf ermächtigt.

5.6
all IR: Modules & more GmbH verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber all IR: Modules & more GmbH nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und all IR: Modules & more GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann all IR: Modules & more GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist all IR: Modules & more GmbH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

5.7
Im Falle grenzüberschreitender Lieferungen gilt abweichend zu Ziffern 5.1 bis 5.6 folgendes: Wurde die Ware vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises geliefert, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von all IR: Modules & more GmbH, soweit dies nach dem Recht, in dessen Geltungsbereich sich der Liefergegenstand befindet, zulässig ist. Lässt dieses Recht den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber, sich andere Sicherungsrechte an der Ware ähnlich der des deutschen Eigentumsvorbehalts vorzubehalten, so kann all IR: Modules & more GmbH alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die all IR: Modules & more GmbH zum Schutz der Eigentumsrechte oder des an deren Stelle tretenden Rechtes an der Ware treffen wird.

6. Gewährleistung

6.1
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

6.2
all IR: Modules & more GmbH liefert Infrarotstrahlermodule zur thermischen Behandlung von Substraten jeglicher Art in industriellen Prozessen und in wissenschaftlichen Anwendungen. Außerdem bietet all IR: Modules & more GmbH zu den Strahlermodulen passende Leistungsversorgungen und Zubehör, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Strahler (Infrarotlampen) zum Betrieb der Module. all IR: Modules & more GmbH gewährleistet lediglich eine bestimmte Abstrahlcharakteristik der Module (Flächen, Streifen, Linien) und keinesfalls bestimmte, vom Anwender gewünschte, Bearbeitungsergebnisse am bearbeiteten Substrat. Die gewünschte resultierende Bearbeitungscharakteristik liegt ausschließlich in der Verantwortung des Anwenders.

6.3
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann all IR: Modules & more GmbH zunächst wählen, ob all IR: Modules & more GmbH Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn all IR: Modules & more GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

6.4
Der Kunde ist verpflichtet, all IR: Modules & more GmbH die beanstandete Kaufsache zwecks Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt all IR: Modules & more GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann all IR: Modules & more GmbH vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

6.5
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

6.6
Ansprüche des Kunden, welche auf Sach- oder Rechtsmängeln der Ware beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung.

7. Haftung

7.1
Auf Schadensersatz haftet all IR: Modules & more GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet all IR: Modules & more GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

7.1.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und

7.1.2 für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
         deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
         Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von

         all IR: Modules & more GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
         Schadens begrenzt.

7.2
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit all IR: Modules & more GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3
Ein Haftungsausschluss besteht für jegliche Schäden, die dadurch entstehen, dass der Anwender die einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit elektrischen Apparaturen, Arbeiten mit Strom und Starkstrom und Infrarotlicht sowie die Anweisungen in den Betriebsanleitungen nicht beachtet.

8. Schlussbestimmungen

8.1
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

8.2
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform, soweit gesetzlich nicht eine strengere Form vorgesehen ist. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn all IR: Modules & more GmbH sie schriftlich bestätigt.

8.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

8.4
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz, Deutschland.

8.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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